- Güterrechtliche Beratungen (Erstellen von Eheverträgen, Prüfen bestehender güterrechtlicher Regelungen sowie Anpassen an die aktuellen Verhältnisse)
- Güterrechtliche Auseinandersetzungen
- Erwachsenenschutzrecht (Vorsorgeaufträge)
Häufig gestellte Fragen
Wie wird Ihr eheliches Vermögen nach dem Tod eines Ehepartners oder bei Scheidung oder Trennung verteilt?
Sie erhalten eine Berechnung der Ansprüche der beteiligten Personen und werden bei der Durchführung der güterrechtlichen Auseinandersetzung begleitet.
Welchem Güterstand unterstehen Sie?
Wenn Sie bisher keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, gilt für Sie grundsätzlich der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung.
Sie lernen, was das bedeutet und erfahren, ob Sie mit der gesetzlichen Regelung für den Fall der Auflösung des Güterstandes optimal abgesichert sind.
Wollen Sie für den Fall der Auflösung der Ehe Ihren Mann / Ihre Frau oder die gemeinsamen bzw. nicht gemeinsamen Nachkommen besser stellen?
Sie bekommen einen Vergleich mit verschiedenen Möglichkeiten, der Ihnen die Auswirkungen der unterschiedlichen Lösungen aufzeigt, und bestimmen danach mit uns die für Sie beste Variante.
Wenn Sie sich entschieden haben, erhalten Sie von uns die entsprechend abgefassten Dokumente und werden von uns bis zum Abschluss begleitet.
Besitzen Sie Grundeigentum oder beabsichtigen Sie, eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen?
Sie erfahren, welche Auswirkungen die Finanzierung (Herkunft des Eigenkapitals und des Fremdkapitals) auf die unterschiedlichen Eigentumsformen (Alleineigentum, Miteigentum oder Gesamteigentum) und Güterstände hat und finden mit uns die für Sie passende Lösung.
Sie leben mit Ihrem Partner / Ihrer Partnerin im Konkubinat oder in einer eingetragenen Partnerschaft und möchten sich in guten Zeiten gegenseitig für den Fall einer Trennung absichern?
Sie erhalten von uns Unterstützung bei der Erstellung von Konkubinats- oder Vermögensverträgen sowie Inventaren über die Vermögenswerte jedes Partners.
Mit einem Konkubinatsvertrag können Sie beispielsweise festlegen, wie die gemeinsamen Lebenshaltungskosten zu tragen sind; wie viel jeder monatlich in eine gemeinsame Haushaltskasse einzuzahlen hat; dass demjenigen, der den Haushalt führt eine monatliche Entschädigung dafür zusteht; Vereinbarungen für den Fall der Auflösung der Beziehung treffen etc.
Mit einem Vermögensvertrag können gleichgeschlechtliche Paare, die nach dem Partnerschaftsgesetz vermögensrechtlich einer Regelung unterstehen, welche der Gütertrennung des Eherechts entspricht, eine besondere Regelung vereinbaren, für den Fall, dass die eingetragene Partnerschaft aufgelöst wird.
Wollen Sie Regelungen für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit treffen?
Sie bekommen Hilfe bei der Erstellung eines Vorsorgeauftrages zur Sicherstellung Ihrer Vertretung im Rechtsverkehr, damit für diesen Fall soweit möglich auf behördliche Erwachsenenschutzmassnahmen verzichtet werden kann.
Sie können im Vorsorgeauftrag bestimmen, wen Sie mir der Personen- und Vermögenssorge beauftragen. In der Personensorge bestimmen Sie, wer Sie im Rechtsverkehr in jeder Beziehung vertritt, mit Ausnahme des Geldverkehrs und der Bankgeschäfte, welche in der Vermögenssorge festgelegt wird.